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Gesundheit & Vorsorge

 

Mit dem 01.01.2009 wurde bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen ein neues Zeitalter eingeläutet. Zentrale Themen dabei waren zum einen der Gesundheitsfonds mit dem einheitlichen Beitragssatz und die Versicherungspflicht für jedermann.

 

Mit dem letzten Schritt der Gesundheitsreform – der Einführung des Gesundheitsfonds – hat die Bundesregierung den Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen mit 14,9 % vereinheitlicht. In diesen Gesundheitsfonds müssen alle gesetzlich Versicherten und Ihre Arbeitgeber Beiträge einzahlen, damit die Gesundheitsleistungen der Krankenkassen finanziert werden können. Für fast 90 % der gesetzlich Versicherten verteuerte sich der Versicherungsschutz mit dem Jahreswechsel.

 

Auch bei den privaten Krankenkassen gab es eine Neuerung. Damit auch in Zukunft diejenigen, die nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung stehen und auch sonst keinen anderweitigen Versicherungsschutz haben, im Krankheitsfall abgesichert sind, wurde zum 01.01.2009 eine private Versicherung Pflicht. Wobei der Versicherungsschutz zumindest die ambulante und stationäre Behandlung umfassen muss. Um diesen Mindestschutz zu gewährleisten, bieten die privaten Versicherer neben ihren übrigen Tarifen zusätzlich einen so genannten Basistarif an. Dieser enthält Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sind.

 

 



 

Viele Fragen tauchen automatisch auf: Wie sieht der Basistarif im Detail aus? Was bekomme ich für mein Geld? Wie kann ich mich als Selbstständiger versichern? Kann ich mich überhaupt privat versichern? Lohnt sich zu meiner gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung? Wann kann ich wechseln? Welcher Anbieter hat die besten Leistungen? Wo kann ich Geld sparen? Sind private Krankenversicherungen besser als gesetzliche?

 

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